Warenkreditversicherung

Warenkreditversicherung für Unternehmen in Deutschland

Wer Ware auf Rechnung liefert, gewährt seinem Kunden faktisch einen zinslosen Kredit über das vereinbarte Zahlungsziel. Bleibt die Zahlung aus, trifft der Verlust zuerst den Lieferanten. Genau dieses Risiko deckt die Warenkreditversicherung ab.

Eine Warenkreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung oder Delkredereversicherung genannt, schützt Unternehmen davor, dass gewerbliche Kunden gelieferte Waren oder Dienstleistungen nicht bezahlen. Sie sichert den Lieferantenkredit ab, also die Forderung aus dem eingeräumten Zahlungsziel, und ersetzt den Forderungsausfall bei Zahlungsunfähigkeit oder dauerhaftem Zahlungsverzug Ihrer Abnehmer.

Die drei Begriffe Warenkreditversicherung, Forderungsausfallversicherung und Delkredereversicherung meinen dasselbe Produkt. Versicherer und Suchmaschinen verwenden sie austauschbar, der Schutzumfang bleibt gleich. Vertraglich ist die Warenkreditversicherung in der Regel als laufende Versicherung nach §§ 53 ff. VVG ausgestaltet. Das bedeutet: Sie schließen einen Rahmenvertrag ab und melden Ihre versicherten Forderungen laufend an, statt jeden Auftrag einzeln zu policieren. Diese revolvierende Pauschaldeckung passt zum Tagesgeschäft eines Unternehmens mit vielen offenen Posten.

Die Warenkreditversicherung schützt gewerbliche Forderungen (Forderungsausfall). Sie ist keine private Restschuldversicherung zur Absicherung eines Verbraucherkredits.

Warenkreditversicherung für Unternehmen, Schutz vor Forderungsausfall
Schritt für Schritt

Wie funktioniert eine Warenkreditversicherung? Der Ablauf in 4 Schritten

Die Warenkreditversicherung läuft nach einem klaren Ablauf. Vier Schritte führen von der ersten Limit-Anfrage bis zur Entschädigung im Schadenfall.

  1. 1

    Kreditlimit beantragen

    Für jeden Abnehmer beantragen Sie ein Kreditlimit. Das Kreditlimit ist die maximal abgesicherte Forderung pro Kunde. Sie können es jederzeit erhöhen oder anpassen, wenn Ihr Geschäft mit einem Kunden wächst.

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    Bonität prüfen lassen

    Der Versicherer prüft die Bonität Ihres Abnehmers. Datengrundlage sind Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, Auswertungen aus dem Bundesanzeiger und die Zahlungshistorie. Auf dieser Basis erteilt, kürzt oder verweigert er das Limit.

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    Forderungen laufend anmelden und überwachen

    Innerhalb der erteilten Limits sind Ihre Forderungen versichert. Der Versicherer überwacht die Bonität Ihrer Abnehmer laufend und meldet Verschlechterungen früh. Bleibt eine Zahlung aus, leiten Sie den vereinbarten Mahnprozess ein und melden den drohenden Schaden.

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    Entschädigung erhalten

    Tritt der Versicherungsfall ein, also Insolvenz oder dauerhafte Nichtzahlung, prüft der Versicherer und zahlt die Entschädigung. Viele Verträge binden ein professionelles Inkasso ein, das die Forderung parallel beitreibt.

Was deckt eine Warenkreditversicherung ab: was zahlt und was nicht?

Die Warenkreditversicherung deckt den Ausfall einer berechtigten Forderung ab, nicht jedes Zahlungsproblem. Ersetzt werden üblicherweise bis zu rund 90 Prozent der Nettoforderung abzüglich Selbstbehalt. Die Entschädigungsquote liegt anbieterabhängig meist zwischen etwa 60 und 90 Prozent, der Selbstbehalt entsprechend bei etwa 10 bis 40 Prozent.

GedecktNicht gedeckt
Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des AbnehmersStrittige oder vom Kunden bestrittene Forderungen, solange der Streit ungeklärt ist
Dauerhafte Nichtzahlung trotz Fälligkeit (Protracted Default)Forderungen, die bei Vertragsbeginn bereits überfällig oder notleidend waren
Optional: politische Risiken bei Exportgeschäften (anbieterabhängig)Beträge oberhalb des zugeteilten Kreditlimits
Forderungen aus Waren-, Werk- und Dienstleistungen an gewerbliche AbnehmerBeträge oberhalb der vereinbarten Höchstentschädigung

Vorteile und Nachteile der Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung bringt klare Vorteile, hat aber auch Grenzen. Beide Seiten sollten Sie vor dem Abschluss kennen, damit die Entscheidung trägt.

VorteileNachteile
Schutz der Liquidität, wenn ein Großkunde ausfälltBei dauerhafter Nichtzahlung gilt häufig eine Karenzfrist von mehreren Monaten bis zur Entschädigung
Besseres Bankenrating und größerer FinanzierungsspielraumEin Selbstbehalt von rund 10 Prozent verbleibt in der Regel bei Ihnen
Professionelles Debitorenmanagement samt Bonitätsüberwachung und InkassoDas laufende Debitorenmanagement bleibt Aufgabe des Lieferanten
Längere Zahlungsziele anbieten, ohne das Risiko allein zu tragenLaufende Melde- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Versicherer
Sicherere Erschließung neuer Märkte und KundenForderungen oberhalb des erteilten Limits bleiben unversichert
Kosten / Prämie

Was kostet eine Warenkreditversicherung?

Eine Warenkreditversicherung hat keine Standard-Police und keinen festen Tarif. Der Beitrag wird als Promillesatz des versicherten Umsatzes berechnet und individuell kalkuliert. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt von Ihrem Umsatz, Ihrer Branche und Ihrer Schadenhistorie ab. Einen verbindlichen Preis nennt nur das individuelle Angebot. (Stand 2026)

  • Versicherter Umsatz

    Die Prämie wird in Promille des versicherten Umsatzes berechnet. Je höher das abgesicherte Volumen, desto höher die Basis.

  • Branche und Kundenstruktur

    Branchen mit vielen Insolvenzen oder wenigen Großkunden kosten mehr als breit gestreute, stabile Portfolios.

  • Zahlungsziel

    Lange Zahlungsziele von 30 bis 120 Tagen erhöhen das Risiko und damit den Beitrag.

  • Schadenhistorie

    Frühere Forderungsausfälle wirken sich direkt auf den Satz aus.

  • Exportanteil

    Auslandsforderungen und optionale politische Risiken kosten mehr als reines Inlandsgeschäft.

  • Bonität der Abnehmer

    Je besser die Bonität Ihrer Kunden, desto günstiger die Kalkulation.

Der Selbstbehalt von rund 10 Prozent senkt zwar die Entschädigung, gehört aber zur Kostenmechanik dazu. Die Höchstentschädigung ist üblicherweise ein Vielfaches der Jahresprämie. Konkrete Promillesätze veröffentlicht kein seriöser Anbieter pauschal, weil jeder Vertrag einzeln kalkuliert wird. Wir holen die Sätze der spezialisierten Versicherer für Sie ein und vergleichen sie.

Warenkreditversicherung, Factoring oder Bürgschaft: der Unterschied

Drei Produkte werden regelmäßig mit der Warenkreditversicherung verwechselt. Die folgende Tabelle trennt sie sauber. Aufsichtsrechtlich ordnet die VAG Anlage 1 die Warenkreditversicherung der Sparte Nr. 14 „Kredit” zu, die Bürgschaft der Sparte Nr. 15 „Kaution”.

MerkmalWarenkreditversicherungFactoringBürgschaftsversicherung
ZweckVersichert das Ausfallrisiko Ihrer ForderungenFinanziert Ihre Forderungen vorStellt Bürgschaften und Sicherheiten für Vertragspartner
AuszahlungEntschädigung nach Ausfall, kein VorschussSofortiger Kaufpreis für die ForderungSicherheitsleistung an den Begünstigten
ArtVersicherungFinanzierungVersicherung (Sparte Kaution Nr. 15)
Sparte (VAG)Kredit Nr. 14keine VersicherungssparteKaution Nr. 15
Warenkreditversicherung

Für wen lohnt sich eine Warenkreditversicherung?

Die Warenkreditversicherung lohnt sich vor allem für den Mittelstand, der auf Rechnung liefert und hohe Außenstände trägt. Je größer die Abhängigkeit von einzelnen Kunden, desto wertvoller der Schutz.

  • Hohe Außenstände

    Unternehmen mit großen offenen Posten verlieren bei einem Ausfall schnell mehr, als der Jahresgewinn verkraftet.

  • Klumpenrisiko

    Wenige Großkunden bedeuten, dass eine einzelne Insolvenz die Liquidität gefährdet.

  • Lange Zahlungsziele

    Zahlungsziele von 30 bis 120 Tagen erhöhen das Ausfallrisiko spürbar.

  • Exportgeschäft

    Bei Auslandsforderungen lassen sich optional politische Risiken absichern.

  • Wachstum bei knappem Working Capital

    Wer wächst, aber knappe Liquidität hat, schützt mit der Versicherung den Finanzierungsspielraum.

Typische Zielbranchen

Industrie, Produktion, Groß- und Einzelhandel, Logistik sowie B2B-Dienstleister liefern regelmäßig auf Rechnung und tragen daher ein strukturelles Forderungsrisiko.

Auch für Start-ups: Es gibt vereinfachte Einstiegsmodelle. Gerade bei knapper Eigenkapitaldecke kann ein einziger Ausfall existenzbedrohend sein, weshalb sich die Absicherung früh lohnen kann.

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Kapitel VI

Häufige Fragen zur Warenkreditversicherung

Was ist ein Warenkreditvertrag?
Ein Warenkredit ist die Lieferung von Ware oder Leistung auf Rechnung, also faktisch ein zinsloser Kredit an den Kunden über das Zahlungsziel. Der Vertrag entsteht mit dem eingeräumten Zahlungsziel. Die Warenkreditversicherung versichert genau das Ausfallrisiko dieses Lieferantenkredits.
Wann zahlt die Warenkreditversicherung, und wann nicht?
Sie zahlt bei Insolvenz oder dauerhaftem Zahlungsverzug (Protracted Default), nach dem vereinbarten Mahnprozess und der Karenzfrist. Sie zahlt nicht bei strittigen oder bereits bei Abschluss überfälligen Forderungen oder bei Beträgen über dem Kreditlimit.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Üblicherweise werden bis zu rund 90 Prozent der Nettoforderung ersetzt, der Selbstbehalt liegt damit häufig bei etwa 10 Prozent. Die Höchstentschädigung ist ein Vielfaches der Jahresprämie. Die genauen Werte sind anbieterabhängig.
Warenkreditversicherung oder Factoring?
Die Warenkreditversicherung ersetzt den Ausfall, gibt aber kein Sofortgeld. Factoring verkauft die Forderung und schafft sofort Liquidität. Beides lässt sich kombinieren, ersetzt sich aber nicht.
Ist eine Warenkreditversicherung Pflicht?
Nein. Die Warenkreditversicherung ist freiwillig, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss. Sie ist ein freiwilliges Instrument des Risikomanagements.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
In der Regel sind die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar. Im Einzelfall sollten Sie sich steuerlich beraten lassen, da die Behandlung von Ihrer konkreten Situation abhängt.
Gilt der Schutz auch für Auslandsforderungen?
Ja, je nach Vertrag. Optional lassen sich politische Risiken wie Transferverbote oder Behördeneingriffe absichern. Den genauen Umfang legt Ihr Vertrag fest.
Brauche ich zusätzlich eine Bürgschaftsversicherung?
Das hängt von Ihrem Geschäft ab. Die Warenkreditversicherung sichert Ihre Forderungen gegen Zahlungsausfall (VAG Sparte Nr. 14 Kredit). Wenn Ihre Auftraggeber dagegen Sicherheiten verlangen, etwa für Vertragserfüllung oder Gewährleistung, ist die Bürgschaftsversicherung das passende Produkt (VAG Sparte Nr. 15 Kaution). Viele Unternehmen nutzen beide.