Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher: Absicherung, Kosten und Pflicht
Ist die Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher Pflicht? Kosten, Versicherungssumme, Schadenbeispiele und die richtige Absicherung im Überblick.
Von Paul Bendzik · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze
Freie Übersetzer und Dolmetscher haften bei einem Übersetzungs- oder Dolmetschfehler unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die Berufshaftpflicht deckt vor allem reine Vermögensschäden ab, also finanzielle Folgen ohne Personen- oder Sachschaden. Pflicht ist sie nicht, wegen der hohen Haftung aber dringend empfohlen. Der Beitrag beginnt bei rund 14 € pro Monat. Dieser Ratgeber erklärt Deckung, Kosten, Versicherungssumme und den Sonderfall beeidigter Gerichtsdolmetscher.
Auf einen Blick
Ein einziger falsch übersetzter Satz kann einen Auftraggeber viel Geld kosten. Und wer als freier Übersetzer oder Dolmetscher arbeitet, haftet für solche Fehler grundsätzlich unbegrenzt, also auch mit dem Privatvermögen. Genau hier greift die Berufshaftpflicht: Sie fängt die finanziellen Folgen beruflicher Fehler auf und wehrt unberechtigte Forderungen ab. DigiCare Insurance berät als unabhängiger Versicherungsmakler Selbstständige und Freiberufler bei genau dieser Absicherung. Die wichtigsten Fragen sortieren wir in diesem Ratgeber der Reihe nach.
Dieser Beitrag richtet sich an freiberufliche und selbstständige Übersetzer und Dolmetscher, auch an nebenberuflich Tätige. Sie erfahren, was die Police deckt, ob sie Pflicht ist, was sie kostet, welche Versicherungssumme passt und was für beeidigte Gerichtsdolmetscher gilt. Einen allgemeinen Überblick über die Berufsgruppe bietet unsere Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige. Einen Überblick über alle freien Berufe bietet unser Ratgeber zur Berufshaftpflicht für Freiberufler.
Was ist die Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher?
Die Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher ist eine freiwillige Versicherung, die berufliche Fehler absichert. Sie deckt Personen-, Sach- und vor allem reine Vermögensschäden aus Übersetzungs- oder Dolmetschfehlern. Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher mündlich. Die Police zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Dieser Abwehrschutz heißt passiver Rechtsschutz. Meldet ein Auftraggeber einen Schaden, prüft der Versicherer erst einmal, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht. Berechtigte Ansprüche zahlt er bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Rechtsgrundlage für dieses Prinzip ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Für Angestellte ist die Lage anders: Sie sind in der Regel über ihren Arbeitgeber gedeckt (mehr dazu in der FAQ). Die Police richtet sich an Selbstständige, die persönlich für ihre Arbeit einstehen. In Deutschland zählt das Statistische Bundesamt (Destatis) rund 3,6 Millionen Selbstständige (Anfang 2026), viele davon als Solo-Freiberufler ohne eigenes Angestelltenverhältnis. Für diese Gruppe ist die Berufshaftpflicht laut Verbraucherzentrale freiwillig, aber je nach Tätigkeit sehr sinnvoll.
Warum der reine Vermögensschaden das Kernrisiko für Übersetzer ist
Der reine (echte) Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden beim Auftraggeber, der ohne Personen- oder Sachschaden entsteht, etwa wenn eine Fehlübersetzung den Kunden Geld kostet. Genau diese Schadenart deckt eine gewöhnliche Privat- oder Betriebshaftpflicht nicht ab. Dafür braucht es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH).
Zwei Begriffe helfen bei der Einordnung
- 1Echter (reiner) Vermögensschaden finanzieller Schaden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Beispiel: eine falsch übersetzte Vertragsklausel führt zu einer Fehlkalkulation beim Kunden.
- 2Unechter Vermögensschaden finanzielle Folge aus einem Personen- oder Sachschaden. Beispiel: ein beschädigtes Original verursacht Folgekosten.
Für Übersetzer und Dolmetscher liegt das Hauptrisiko beim echten Vermögensschaden. Ein Zahlendreher, ein missverstandener Fachbegriff oder eine ungenaue Formulierung richtet selten einen Sachschaden an, kann den Auftraggeber aber teuer zu stehen kommen. Die Vermögensschadenhaftpflicht fängt genau diese Fälle auf.
Kernaussage
Der reine Vermögensschaden ist die Schadenart, gegen die eine normale Haftpflicht nicht schützt. Wer schriftlich oder mündlich übersetzt, braucht deshalb eine Police, die diese Deckung ausdrücklich einschließt.
In der Praxis reicht die reine VSH-Deckung allein oft nicht. Wer beim Kunden vor Ort dolmetscht, kann auch einen Personen- oder Sachschaden verursachen, etwa an fremder Technik. Sinnvoll ist daher meist eine Kombination aus beiden Deckungen. Wie sich reine Vermögensschäden gezielt absichern lassen, behandeln wir in einem eigenen Ratgeber (in Vorbereitung).
Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Betriebshaftpflicht: was Übersetzer wirklich brauchen
In der Beratung geraten drei Versicherungsarten regelmäßig durcheinander. Die folgende Übersicht zeigt, was jede deckt und für wen sie passt. Grundlagen zu den Haftpflicht-Arten stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereit.
| Merkmal | Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) | Betriebshaftpflicht | Berufshaftpflicht (Paket) |
|---|---|---|---|
| Was ist versichert | reine Vermögensschäden aus Übersetzungs- und Dolmetschfehlern | Personen- und Sachschäden am Einsatzort | kombiniert: reine und unechte Vermögensschäden plus Personen- und Sachschäden |
| Typisches Beispiel | Fehlübersetzung kostet den Kunden Geld | verschütteter Kaffee über fremde Technik | beide Fälle aus einer Police |
| Für wen sinnvoll | jeder freie Übersetzer und Dolmetscher | wer beim Kunden vor Ort dolmetscht | wer beides aus einer Hand will |
Tabelle: Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht im Vergleich für Übersetzer und Dolmetscher.
Die Entscheidungsregel lautet: Freie Übersetzer und Dolmetscher brauchen zwingend die reine-VS-Deckung. Wer zusätzlich beim Kunden vor Ort arbeitet, ergänzt die Betriebshaftpflicht. Am einfachsten ist beides bei einem Versicherer kombiniert, weil das einen Abgrenzungsstreit im Schadenfall vermeidet. Einen vollständigen Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht lesen Sie in unserem separaten Vergleich.
Was das für Übersetzer und Dolmetscher bedeutet
Wer nur den günstigsten Baustein wählt, riskiert eine Deckungslücke genau beim häufigsten Risiko. Ein reiner Vermögensschaden fällt nicht unter die Betriebshaftpflicht, und ein Sachschaden nicht unter die reine VSH. Eine kombinierte Berufshaftpflicht schließt diese Lücke.
Ist die Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher Pflicht?
Nein, für freie Übersetzer und Dolmetscher besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung. Anders als reglementierte Berufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater müssen sie keine Police nachweisen. Wegen der unbegrenzten Haftung ist der Schutz aber dringend zu empfehlen.
Zum Vergleich: Für einige Berufe schreibt der Gesetzgeber die Berufshaftpflicht ausdrücklich vor.
- 1Rechtsanwälte Pflicht mit mindestens 250.000 € Deckung (§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO).
- 2Steuerberater Pflicht mit mindestens 250.000 € Deckung (§ 67 Steuerberatungsgesetz, StBerG i. V. m. § 52 DVStB).
- 3Vertragsärzte Pflicht mit mindestens 3.000.000 € je Versicherungsfall (§ 95e Sozialgesetzbuch V).
- 4Versicherungsmakler Pflicht nach § 34d Gewerbeordnung (GewO).
Für Übersetzer und Dolmetscher fehlt eine solche Vorschrift. Auch die Verbraucherzentrale ordnet die Berufshaftpflicht für die meisten Selbstständigen als freiwillig ein. Ein Sonderfall sind beeidigte Gerichtsdolmetscher: Sie leisten nach § 189 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einen Diensteid, und einzelne Gerichte oder Behörden erwarten im Auftragsverhältnis einen Versicherungsnachweis. Eine gesetzliche Versicherungspflicht folgt daraus aber nicht.
Verzichtbar ist der Schutz deshalb trotzdem kaum, denn die Haftung bleibt der Höhe nach offen. Welche Berufe tatsächlich eine Pflicht trifft, lesen Sie im Detail in unserem Ratgeber für wen die Berufshaftpflicht Pflicht ist.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher?
Eine Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher kostet als freiberuflicher Basisschutz rund 14 bis 35 € pro Monat (Wert aus unserem Kosten-Ratgeber). Marktbeispiele beginnen bei etwa 54 € im Jahr für eine Vermögensschadenhaftpflicht mit 100.000 € Versicherungssumme. Der Beitrag hängt vom Jahresumsatz, der Deckungssumme und dem Selbstbehalt ab.
| Konstellation (illustrativ, 2026) | Beispiel-Beitrag | Rahmenbedingungen |
|---|---|---|
| Freiberufler und Kreative inkl. Dolmetscher (DigiCare-Ratgeber) | ca. 14 bis 35 €/Monat | Basisschutz, je nach Umsatz und Summe |
| Vermögensschadenhaftpflicht, 100.000 € Summe | ab ~54 €/Jahr | reine VS-Deckung, Marktbeispiel |
| Dolmetscher, 30.000 € Umsatz, 100.000 € Summe, 3 Jahre | ab 14,63 €/Monat zzgl. Versicherungssteuer | Marktbeispiel eines Anbieters |
| Paket mit weltweiter Deckung | ab 206,55 €/Jahr | erweiterter Geltungsbereich |
Tabelle: Beispielhafte Marktbeiträge für die Berufshaftpflicht von Übersetzern und Dolmetschern (illustrativ, 2026). Es handelt sich um Marktbeispiele, nicht um DigiCare-Tarife.
Die genannten Zahlen sind Marktbeispiele, keine DigiCare-Tarife. DigiCare ist unabhängiger Makler und rechnet für Sie mehrere Versicherer gegeneinander. Den Beitrag treiben fünf Faktoren: der Jahresnettoumsatz, die Deckungssumme, die Selbstbeteiligung (auch 0 € ist möglich), die Vertragslaufzeit und mögliche Zusatzbausteine.
Zwei Punkte, die viele Anbieter verschweigen: Auf den Beitrag fallen 19 % Versicherungssteuer an, die im Bruttobeitrag bereits enthalten sind. Und die Prämie ist für Selbstständige in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.
Für Sie heißt das
Nach Abzug der Steuer kostet der Basisschutz oft weniger als ein einziger gut bezahlter Auftrag. Eine ausführliche Aufschlüsselung, was eine Berufshaftpflicht generell kostet, finden Sie in unserem Preis-Ratgeber.
Welche Versicherungssumme brauchen Übersetzer und Dolmetscher?
Für die meisten freien Übersetzer und Dolmetscher ist eine Versicherungssumme von 100.000 bis 250.000 € je nach Auftragsvolumen sinnvoll. Berufseinsteiger und Neugründer starten im ersten Jahr oft mit 100.000 € und passen die Summe später an den Umsatz an.
Zur Orientierung, in drei Schritten
- 1Einsteiger und Nebenberuf 100.000 € reichen im ersten Jahr meist aus.
- 2Etablierte Solo-Selbstständige 250.000 € passen zu regelmäßigem Auftragsvolumen.
- 3Büros und Agenturkunden höhere Summen wählen, wenn Aufträge mit großem finanziellem Hebel dabei sind.
Der Grund für eher hohe Summen: Übersetzer und Dolmetscher haften grundsätzlich unbegrenzt. Die Versicherungssumme begrenzt die Zahlung des Versicherers, nicht Ihre Haftung. Am Markt bieten kombinierte Pakete teils bis 3 bis 5 Mio € Deckung, während reine VSH-Gruppenverträge oft ab 200.000 € beginnen (ältere Berufsverbands-Konditionen aus 2011 sind hier nicht mehr aktuell). Grundlagen zu Deckungssummen erläutert der GDV.
Was das bedeutet
Der in unserem Kosten-Ratgeber genannte Richtwert von 3 Mio € ist eine pauschale Obergrenze für risikoreiche Berufe. Für typische freie Übersetzer und Dolmetscher genügen meist 100.000 bis 250.000 €; entscheidend ist das reale Auftragsvolumen, nicht ein pauschaler Höchstwert.
Typische Schadenfälle: wann die Berufshaftpflicht für Übersetzer zahlt
Die folgenden Fälle sind illustrative Marktbeispiele, keine echten Mandate. Sie zeigen, welche Deckung im Ernstfall greift und wie schnell aus einem kleinen Fehler ein großer Betrag wird.
| Schadenfall | Ursache | Welche Deckung zahlt | ca. Höhe |
|---|---|---|---|
| Falsch übersetzter Zoll-Begriff bei einem Museumsimport | Fehlübersetzung | reiner Vermögensschaden (VSH) | ~19.000 € |
| Auto-Broschüre JP → DE zu wörtlich, Neudruck nötig | Übersetzungsfehler | reiner Vermögensschaden (VSH) | ~6.500 € |
| Dolmetscher gibt eine Aussage falsch wieder, Imageschaden | Dolmetschfehler | reiner Vermögensschaden (VSH) | ~10.000 € |
| Falsche Kommastelle bei einer Titanbeschichtung | Zahlendreher | reiner Vermögensschaden (VSH) | ~50.000 € |
| Verschütteter Kaffee über fremden Laptop beim Vor-Ort-Einsatz | Sachschaden | Betriebshaftpflicht | ~2.300 € |
| Einbürgerungsurkunde: weißrussisch statt russisch beglaubigt | falsche Sprachangabe | reiner Vermögensschaden (beglaubigt) | ~210 € |
Tabelle: Illustrative Schadenbeispiele für Übersetzer und Dolmetscher mit der jeweils zuständigen Deckung und ungefährer Schadenhöhe.
Zwei Punkte gehören zur Deckung dazu. Viele Tarife mit offener Berufsbilddeckung schließen die Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten mit ein, etwa bei der Übersetzung geschützter Texte. Anders sieht es bei Geheimhaltung und Datenschutz aus: Übersetzer bearbeiten oft vertrauliche, unveröffentlichte Dokumente wie M&A-Unterlagen, Patente oder Gerichtsakten. Eine reine Geheimhaltungs- oder Datenschutzverletzung ist von der VSH häufig nicht voll gedeckt und braucht einen Cyber- oder Datenschutz-Baustein.
Nicht gedeckt sind Vorsatz, Vertragsstrafen, ausdrückliche Garantiezusagen und reine Honorarstreitigkeiten. Für Streit ums Honorar ist die Rechtsschutzversicherung zuständig, nicht die Haftpflicht. Bei einer fehlerhaft übersetzten Bedienungsanleitung kann der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften und anschließend Regress beim Übersetzer nehmen.
Unterm Strich für Übersetzer und Dolmetscher
Der teuerste Fall in der Tabelle übersteigt einen typischen Jahresbeitrag um ein Vielfaches. Genau diese Streuung, von 210 € bis 50.000 €, macht den kalkulierbaren Beitrag zum sinnvollen Tausch gegen ein unkalkulierbares Risiko.
Berufshaftpflicht für Dolmetscher: Was ist beim Dolmetschen anders?
Dolmetscher tragen ein höheres Fehlerrisiko als Übersetzer, denn gedolmetscht wird in Echtzeit. Es gibt kein Lektorat, keine zweite Fassung und keine Korrekturschleife: Eine falsch wiedergegebene Zahl in einer Vertragsverhandlung oder eine verdrehte Aussage beim Behördentermin steht sofort im Raum, und der Vermögensschaden des Auftraggebers entsteht im selben Moment. Die Berufshaftpflicht für Dolmetscher deckt genau diese reinen Vermögensschäden ab, wie im Abschnitt oben beschrieben.
Dazu kommt ein Risiko, das reine Schreibtischarbeit nicht kennt: der Einsatz vor Ort. Wer beim Kunden, im Krankenhaus, auf der Baustelle oder bei Konferenzen dolmetscht, kann dort auch Personen- oder Sachschäden verursachen, vom umgestoßenen Laptop bis zum Sturz über das eigene Mikrofonkabel. Achten Sie deshalb darauf, dass der Tarif neben dem Vermögensschaden-Baustein auch eine Betriebshaftpflicht-Komponente enthält. Für Konsekutiv- und Simultandolmetscher bei Gericht gelten zusätzlich die Anforderungen des folgenden Abschnitts; die Beitragsspannen entsprechen den Werten in der Kostentabelle oben.
Berufshaftpflicht für beeidigte und vereidigte Übersetzer und Dolmetscher (Gerichtskontext)
Beeidigte und vereidigte Übersetzer und Dolmetscher brauchen trotz ihres Diensteids keine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht. Sie werden nach dem Gerichtsdolmetschergesetz allgemein beeidigt und schwören nach § 189 Gerichtsverfassungsgesetz, treu und gewissenhaft zu übertragen. Eine Versicherungspflicht folgt daraus nicht, wohl aber ein hohes Haftungsrisiko.
Seit 2023 regelt das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern bundeseinheitlich. Der Eid nach § 189 GVG verpflichtet zusätzlich zur Verschwiegenheit. Beide Regeln betreffen die Ausübung des Amtes, nicht die Absicherung.
Warum sich die Deckung dennoch lohnt: Beglaubigte Urkundenübersetzungen tragen ein hohes Fehlerrisiko. Ein falscher Eintrag auf einer Einbürgerungs- oder Gerichtsurkunde kann teure Folgen haben, und manche Gerichte oder Behörden erwarten einen Versicherungsnachweis. Berufsverbände bieten für vereidigte Mitglieder teils rund 10 % Nachlass auf den Beitrag. Für den türkischsprachigen Gerichtsalltag, also beeidigte Türkisch-Deutsch-Dolmetscher, gibt es eine eigene türkische Fassung dieses Ratgebers.
So schließen Übersetzer und Dolmetscher die richtige Berufshaftpflicht ab
Der Abschluss gelingt in fünf Schritten. Wer sie der Reihe nach abarbeitet, vermeidet die Deckungslücken, die uns in der Beratung am häufigsten begegnen.
- 1Tätigkeit und Jahresumsatz bestimmen. Der Nettoumsatz ist die Basis für den Beitrag. Halten Sie fest, ob Sie nur schriftlich übersetzen oder auch vor Ort dolmetschen.
- 2Deckungssumme wählen. Orientieren Sie sich am Abschnitt zur Versicherungssumme: 100.000 bis 250.000 € für die meisten Freien.
- 3Auf offene Berufsbilddeckung achten. Der Vertrag sollte alle Ihre Sprachtätigkeiten einschließen und den reinen Vermögensschaden ausdrücklich mitversichern.
- 4Geltungsbereich prüfen. Deutschland, Europa oder weltweit? Ein weltweiter Schutz deckt außereuropäische Gerichtsstände oft nicht mit ab. Klären Sie das vor Auslandsaufträgen.
- 5Rückwärtsversicherung und Nachhaftung klären. Bei einem Wechsel oder Neustart sollten frühere Aufträge und die Zeit nach Vertragsende abgesichert sein.
Am Markt gibt es zusätzlich Berufsverbands-Sonderkonditionen sowie Existenzgründerrabatte für Berufseinsteiger mit geringem Jahresumsatz. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht. Nach dem Abschluss haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 8 VVG.
Fazit
Pflicht ist die Berufshaftpflicht für freie Übersetzer und Dolmetscher nicht. Angesichts der unbegrenzten Haftung gehört sie aus Maklersicht trotzdem zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Drei Punkte bleiben hängen: Das Kernrisiko ist der reine Vermögensschaden, den nur eine passende Police abdeckt. Eine Summe von 100.000 bis 250.000 € passt für die meisten Freien, und der Beitrag beginnt bei rund 14 € im Monat. Und beeidigte Gerichtsdolmetscher haben zwar keine Versicherungspflicht, tragen aber ein besonders hohes Fehlerrisiko.
Wer den Schutz sauber konfiguriert, tauscht ein unkalkulierbares Risiko gegen einen planbaren, absetzbaren Beitrag. Einen vollständigen Überblick über die Absicherung Ihrer Berufsgruppe finden Sie auf unserer Seite zur Berufshaftpflichtversicherung. Fordern Sie dort ein unverbindliches Angebot an, und lassen Sie sich von einem unabhängigen Makler beraten.
Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Übersetzer und Dolmetscher
Ist die Berufshaftpflicht für Übersetzer Pflicht?
Nein. Für freie Übersetzer und Dolmetscher gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht. Reglementierte Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Versicherungsmakler müssen dagegen eine Police nachweisen. Wegen der unbegrenzten Haftung ist der Schutz für Übersetzer aber dringend zu empfehlen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht für Übersetzer?
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden, also finanzielle Fehler ohne Personen- oder Sachschaden. Die Berufshaftpflicht ist breiter: Sie umfasst zusätzlich Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden. Für Übersetzer ist die reine-VS-Deckung der Kern, weil dort das häufigste Risiko liegt.
Sind angestellte Übersetzer über den Arbeitgeber versichert?
Ja, in der Regel schon. Angestellte genießen ein Haftungsprivileg und sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers gedeckt. Selbstständige haften dagegen persönlich mit ihrem Privatvermögen. Wer nebenberuflich selbstständig übersetzt, braucht für diese Tätigkeit eine eigene Deckung.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Dolmetscher pro Monat?
Ein Marktbeispiel liegt bei ab 14,63 € pro Monat zzgl. Versicherungssteuer, für einen Dolmetscher mit 30.000 € Jahresumsatz und 100.000 € Versicherungssumme (2026). Der genaue Beitrag hängt von Umsatz, Deckungssumme und Selbstbehalt ab. Für Selbstständige ist die Prämie als Betriebsausgabe absetzbar.
Deckt die Berufshaftpflicht Honorarstreitigkeiten ab?
Nein. Reine Streitigkeiten ums Honorar sind ausgeschlossen; dafür ist eine Rechtsschutzversicherung zuständig. Die Berufshaftpflicht deckt die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen und die Zahlung berechtigter Ansprüche aus beruflichen Fehlern, nicht aber die Durchsetzung Ihrer eigenen Vergütung.
Gilt die Versicherung auch für Aufträge im Ausland?
Meist gilt der Schutz zunächst in Europa. Gegen Mehrbeitrag ist auch eine weltweite Deckung möglich, oft jedoch ohne die USA und Kanada. Wichtig: Ein weltweiter Schutz schließt außereuropäische Gerichtsstände häufig aus. Prüfen Sie den Geltungsbereich vor jedem Auslandsauftrag.
Brauchen beeidigte oder vereidigte Übersetzer eine besondere Versicherung?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es trotz des Eides nach § 189 GVG und der Regeln des GDolmG nicht. Beglaubigte Urkundenübersetzungen tragen aber ein hohes Risiko, weshalb eine Deckung dringend empfohlen ist. Manche Berufsverbände gewähren vereidigten Mitgliedern rund 10 % Nachlass auf den Beitrag.
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