Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Freiberufler
DigiCare ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO. Wir sind kein Vergleichsportal und kein einzelner Anbieter, sondern vergleichen passende Tarife für Ihren Beruf und Ihre Versicherungssumme. Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
Reviewed by the DigiCare broking team · Independent insurance broker under §34d GewO · Last reviewed May 2026
- Unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO
- Tarife für Freiberufler, Heilberufe und Betriebe
- Verifizierte gesetzliche Pflicht-Mindestsummen
- Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch

§34d GewO
Versicherungsmakler-Erlaubnis, eingetragen im Vermittlerregister.
BaFin-beaufsichtigter Markt
Die Versicherer unterstehen der Aufsicht der BaFin.
14-Tage-Widerrufsrecht
Gesetzliches Widerrufsrecht nach §8 VVG.
Unabhängiger Makler
Keine Bindung an einen einzelnen Versicherer.
Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Selbstständige, Freiberufler und Betriebe vor Schadenersatzforderungen Dritter aus beruflichen Fehlern. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diesen passiven Rechtsschutz übernimmt der Versicherer auch dann, wenn der Streit vor Gericht geht.
Wichtig: Der Markt verwendet den Begriff in zwei Bedeutungen. Die breite Berufshaftpflicht (diese Seite) deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Reine, sogenannte echte Vermögensschäden für beratende Berufe behandeln wir gesondert auf der Seite Vermögensschadenhaftpflicht.
Ein Fehler im Berufsalltag kann teuer werden: ein falscher Rat, eine übersehene Frist, ein Schaden an fremdem Eigentum. Ohne Absicherung haften Sie mit Ihrem Betriebs- und Privatvermögen. Die Berufshaftpflicht prüft jede Forderung, ersetzt den berechtigten Teil und trägt die Kosten der Abwehr. Betroffen sind dabei nicht nur klassische Freiberufler: Auch IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Architekten und Heilberufe tragen dieses Risiko bei jedem Auftrag, denn schon ein einzelner Fehler kann schnell fünf- bis sechsstellige Forderungen auslösen. Welche Leistungen genau enthalten sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Leistungen sind enthalten? Was die Berufshaftpflicht zahlt und was nicht
Die Berufshaftpflicht erfüllt drei Kernaufgaben bei jedem gemeldeten Schaden: Sie prüft die Haftungsfrage, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche heißt passiver Rechtsschutz und gilt auch im Gerichtsverfahren. Ein Beispiel: Übersehen Sie als Planer eine Frist und entsteht dem Auftraggeber dadurch ein Schaden, prüft der Versicherer die Forderung, zahlt den berechtigten Betrag und übernimmt zugleich die Anwalts- und Gerichtskosten.
Versichert
- Prüfung der Haftungsfrage bei jeder gemeldeten Forderung
- Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche Dritter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, inklusive Gericht (passiver Rechtsschutz)
- Personenschaden, etwa eine verletzte Person infolge Ihrer Tätigkeit
- Sachschaden an fremdem Eigentum
- Vermögensfolgeschaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden entsteht
- mitversicherte Personen: Mitarbeiter, Geschäftsführer, Praktikanten und Werkstudenten
Nicht versichert
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- wissentliche Pflichtverletzung
- Geld- und Vertragsstrafen sowie Bußgelder
- Eigenschäden im eigenen Betrieb
- Erfüllungsschäden, also die nicht erbrachte vertragliche Leistung selbst
- private Haftpflichtfälle, die zur Privathaftpflicht gehören
Claims-made basis: Reine, echte Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sind in der breiten Berufshaftpflicht nicht enthalten. Beratende Berufe sichern diese über die Vermögensschadenhaftpflicht ab. Den Unterschied erklärt die Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht.
Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht: Was brauchen Sie?
Die Berufshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus Ihrer beruflichen Dienstleistung. Die Betriebshaftpflicht sichert das Unternehmen breiter gegen betriebliche Risiken ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt ausschließlich echte, reine Vermögensschäden und ist für beratende Berufe gedacht.
Deckt
Berufshaftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
Betriebshaftpflicht
breites betriebliches Risiko, Personen- und Sachschäden
Vermögensschadenhaftpflicht
nur echte, reine Vermögensschäden
Typische Zielgruppe
Berufshaftpflicht
Freiberufler, Heilberufe, Dienstleister
Betriebshaftpflicht
Handwerk, Handel, Produktion, Betriebe mit Räumen
Vermögensschadenhaftpflicht
beratende Berufe: Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Makler
Auslöser
Berufshaftpflicht
Fehler in der beruflichen Dienstleistung
Betriebshaftpflicht
Betriebs- und Verkehrssicherungspflichten
Vermögensschadenhaftpflicht
reiner Vermögensschaden ohne Personen- oder Sachschaden
Reiner Vermögensschaden
Berufshaftpflicht
nein, gehört zur Vermögensschadenhaftpflicht
Betriebshaftpflicht
nein
Vermögensschadenhaftpflicht
ja, Kernleistung
Für wen ist die Berufshaftpflicht Pflicht? (gesetzliche Mindestsummen, Stand 2026)
Für mehrere reglementierte Berufe ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, darunter Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Vertragsärzte, freiberufliche Hebammen sowie gewerbliche Vermittler und Verwalter. Die Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall ergibt sich aus dem jeweiligen Gesetz. Pflicht-Policen sind nach §113 VVG bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abzuschließen.
Vertragsärzte
Mindestversicherungssumme 3.000.000 € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.
Freiberufliche Hebammen
Berufshaftpflicht ist Pflicht; eine gesetzliche Mindestsumme wird hier nicht beziffert.
Versicherungsvermittler
Mindestversicherungssumme 1.300.380 € je Versicherungsfall und 1.924.560 € pro Jahr.
Für Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflicht nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern über die Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. Pflicht und Mindestsumme hängen vom jeweiligen Bundesland ab, in einigen Ländern etwa 500.000 € je Versicherungsfall. Auch Ärzte ohne Kassenzulassung, Apotheker und Psychotherapeuten unterliegen der Pflicht über die Berufsordnungen ihrer Landeskammern. Alle Pflicht-Berufe mit den gesetzlichen Mindestsummen erklärt unser Ratgeber im Detail.
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Für Freiberufler und Selbstständige liegt die Prämie typisch bei 5 bis 30 € im Monat, zzgl. Versicherungssteuer. Der genaue Beitrag hängt vom Beruf, vom Jahresumsatz, von der Versicherungssumme und von der Selbstbeteiligung ab. Hochrisiko-Heilberufe mit 3-Millionen-Pflichtdeckung und große Betriebe liegen darüber. Für Freiberufler und Selbstständige ist die Prämie als Betriebsausgabe absetzbar.
Heilberufe (Physio, Heilpraktiker, Ernährungsberatung)
Standard-Dienstleistung
Monthly
ab 8,00 €
Annual
ab ca. 96 €
Allgemeiner Einstieg, freier Beruf
Umsatz 30.000 €, VS 100.000 €
Monthly
ab 11,25 €
Annual
ab ca. 135 €
IT-Freelancer
inkl. 6 Monate Rückwärtsdeckung
Monthly
ab 12,13 €
Annual
ab ca. 146 €
Dienstleister (Buchhaltung, Coaching, Reisebüro)
Standard-Dienstleistung
Monthly
ab 14,59 €
Annual
ab ca. 175 €
Unternehmensberater
beratende Tätigkeit
Monthly
ab 16,90 €
Annual
ab ca. 203 €
Hausverwalter
Wohnimmobilienverwaltung
Monthly
ab 27,22 €
Annual
ab ca. 327 €
What drives your premium
- Ihr Beruf und das Risiko Ihrer Tätigkeit
- Ihr Jahresumsatz
- die gewählte Versicherungssumme
- die vereinbarte Selbstbeteiligung
Die Beiträge verstehen sich „ab“ und zzgl. Versicherungssteuer. Belegtes Beispiel: eine selbstständige Kosmetikerin oder ein Yogalehrer mit 3 Mio € Deckung für Personen- und Sachschäden und 1.000 € Selbstbeteiligung zahlt unter 60 € im Jahr; ohne Selbstbeteiligung ab rund 70 € im Jahr. Für Freiberufler und Selbstständige ist die Prämie als Betriebsausgabe absetzbar. Konkrete Tarife einzelner Versicherer erhalten Sie über unser Angebotsformular. Eine ausführliche Aufschlüsselung der Preise nach Beruf finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet die Berufshaftpflicht? Preise nach Beruf.
Berufshaftpflicht nach Beruf: IT, Coaches, Architekten, Ärzte und mehr
Jeder Beruf trägt eigene Risiken. Die passende Versicherungssumme und die branchengerechten Bausteine richten sich danach, welche Fehler bei Ihrer Tätigkeit typisch sind. Beratende Berufe wie Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Makler haften vor allem für reine Vermögensschäden; diese sichert die Vermögensschadenhaftpflicht ab.
Ein Projektverzug oder ein Programmierfehler, der dem Kunden Umsatz kostet. Nicht reglementiert, aber oft vom Auftraggeber verlangt.
IT-Freelancer
Ein Kundenschaden aus Beratung, Training oder einer Übung. Personenschäden sind hier das Hauptrisiko.
Yogalehrer, Coaches, Kosmetiker
Eine Strategie oder Empfehlung, die der Kunde als finanziellen Verlust geltend macht. Häufige Vertragsbedingung von Auftraggebern.
Unternehmensberater
Eine versäumte Frist oder ein Verwaltungsfehler bei der Betreuung fremder Immobilien.
Hausverwalter
Ein Übersetzungsfehler in einem Vertrag oder eine falsch gedolmetschte Verhandlung — reiner Vermögensschaden als Kernrisiko.
Übersetzer und Dolmetscher
Eine versäumte Frist oder ein Beratungsfehler mit Vermögensschaden. Zulassungsvoraussetzung nach §51 BRAO, Mindestsumme 250.000 € je Versicherungsfall.
Rechtsanwälte
Pflicht §51 BRAOEin Planungsfehler oder ein Mangel am Bauobjekt. Pflicht und Mindestsumme regelt das Landesrecht der jeweiligen Kammer.
Architekten und Ingenieure
Landesrecht / KammerEin Behandlungsfehler mit Personenschaden. Für Vertragsärzte gilt die gesetzliche 3-Millionen-Pflicht nach §95e SGB V.
Ärzte und Heilberufe
Pflicht §95e SGB V
Berufshaftpflicht online abschließen und vergleichen
Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern auf die Versicherungssumme, branchengerechte Leistungen, die Selbstbeteiligung und die Rückwärtsdeckung. Eine zu niedrige Summe spart wenige Euro im Monat und kann im Schadenfall teuer werden. Als unabhängiger Makler nach §34d GewO wählen wir den Tarif zu Ihrem Beruf aus, statt einen einzelnen Anbieter zu bewerben.
- 1
Angaben machen
Sie nennen uns Beruf, Jahresumsatz und die gewünschte oder gesetzlich geforderte Versicherungssumme.
- 2
Angebot erhalten
Wir vergleichen passende Tarife und erklären die Unterschiede bei Leistung, Selbstbeteiligung und Rückwärtsdeckung.
- 3
Abschließen und Nachweis erhalten
Nach dem Abschluss erhalten Sie Ihren Versicherungsnachweis, den Auftraggeber oder Kammer oft verlangen.
Kapitel VI
Häufige Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung
- Brauchen Angestellte eine eigene Berufshaftpflicht?
- In der Regel nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit greift das Haftungsprivileg, und der Arbeitgeber haftet. Eine eigene Police ist nur bei einer Nebenselbstständigkeit sinnvoll oder in einer Führungsposition, für die eher eine D&O-Versicherung passt.
- Ist die Berufshaftpflicht steuerlich absetzbar?
- Ja. Für Freiberufler und Selbstständige ist der Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar.
- Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
- Die Berufshaftpflicht deckt Fehler aus der beruflichen Dienstleistung, also Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Die Betriebshaftpflicht deckt ein breiteres betriebliches Risikospektrum.
- Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Mindestens die gesetzliche Pflichtsumme Ihres Berufs. Welche Summe darüber sinnvoll ist, hängt von Ihrem Risiko ab, oft 3 Mio € pauschal, bei hohen möglichen Vermögensschäden auch mehr.
- Gilt ein Widerrufsrecht?
- Ja. Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §8 VVG ab Ihrer Vertragserklärung.
- Sind Mitarbeiter mitversichert?
- Ja. Angestellte und freie Mitarbeitende, Praktikanten, Werkstudenten und Geschäftsführer sind regelmäßig eingeschlossen.
- Deckt die Berufshaftpflicht reine Vermögensschäden für Anwälte und Steuerberater?
- Nein. Dafür ist die Vermögensschadenhaftpflicht zuständig, eine eigene Pflichtversicherung für beratende Berufe. Steuerberater brauchen nach §67 StBerG und §52 StBDV mindestens 250.000 € je Versicherungsfall.
Berufshaftpflicht mit DigiCare absichern
Als unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO vergleichen wir passende Tarife für Ihren Beruf und Ihre Versicherungssumme. Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
Unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO, mehrsprachiger Service.
Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §8 VVG. Beiträge zzgl. Versicherungssteuer.